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Wichtige Hinweise zur HU und AU Abnahme - Überziehung des Prüfungstermins

 

Eine Überziehung des Prüftermins wird jetzt wie folgt geahndet:

ab 2 Monate     15 €

ab 4 Monate     25 €

ab 8 Monate     60€   und 1 Punkt in Flensburg

 

bei Nutzfahrzeugen bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist gelten andere Strafen

 

Die Plakette wird nicht mehr zurückdatiert und man kann die HU zwei Monate überziehen... ab dem dritten Monat wird jedoch ein Aufschlag von 20 % auf die HU-Gebühren berechnet...

 

Dies gilt nicht für abgemeldete Fahrzeuge und Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen.

Ist bei einem abgemeldeten Fahrzeug die HU abgelaufen, so muss vor der Zulassung eine Untersuchung durchgeführt werden und die Plakettenlaufzeit läuft dann vom HU - Termin an. Liegt bei einem Fahrzeug mit Saisonkennzeichen der Prüftermin außerhalb des Zulassungszeitraums, so muss das Fahrzeug im ersten Monat des darauf folgenden Zulassungszeitraums zur Untersuchung. Auch hier beginnt die Plakettenlaufzeit ab dem Prüftermin.

 

 

Nachprüfungsfristen

Werden beim TÜV Mängel festgestellt, muss das Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung vorgestellt werden. Wird dieser Termin versäumt, wird eine neue Untersuchung fällig. Alle dokumentierten Mängel (auch sogenannte "geringe Mängel") müssen behoben sein,ansonsten wird keine Plakette zugeteilt.

 

 

Aufbewahrungspflicht

Neuerdings muss der HU- und der AU - Bericht aufbewahrt werden und berechtigten Personen, wie Polizei, Zulassungsstelle, Käufer, Prüfingenieur auf Verlangen vorgezeigt werden. Hintergrund dieser Maßnahme ist nicht nur die Kontrolle der Mängelbeseitigung, sondern Fälschung und nicht autorisiert angebrachte Prüfplaketten sollen somit verhindert werden.

Für die Praxis heißt das: Die Plakette am Kennzeichen hat nur ihre Gültigkeit zusammen mit dem dazugehörigen Untersuchungsbericht und - zusatzlich beim HU - mit der Eintragung im Fahrzeugschein. Seit September 2005 muß auf dem AU-Bericht und alle dazugehörigen Dokumenten eine AU-Dokumentensiegel sein, damit dieses auch seine Gültigkeit hat.

Wir empfehlen Ihnen AU - und HU - Berichte zumindest in Kopie mitzuführen!

 

Achten Sie beim Kauf eines Gebrauchten oder bei der An- / Ummeldung eines Fahrzeuges immer auf die Vollständigkeit aller Dokumente. Dazu zählt jetzt auch der letzte HU - Bericht. Ist dieser einmal verloren gegangen, kann nur die ausstellende Stelle (siehe Vermerk im Fahrzeugschein, bei abgemeldeten Fahrzeugen nicht mehr möglich) eine Zweitschrift ausstellten. Ansonsten muss der TÜV neu durchgeführt werden.

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

 

Die aktuellen HU-Termine in unserem Hause hier...

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