Wir dürfen unsere roten Händlerkennzeichen nicht ausleihen, ein Verstoß bedeutet den Verlust.
Wer als Privatmann ein Fahrzeug überführen möchte, der kann sich bei der Zulassungsstelle Kurzzeitkennzeichen besorgen.
Infos erhalten Sie auf der Seite des Landratsamt Schweinfurt:
Rote Kennzeichen: Händlerkennzeichen im Detail
https://www.kennzeichenking.de/blog/rote-kennzeichen-haendlerkennzeichen
hier hat man alle wichtigen Infos im Überblick schön erklärt auf kennzeichenking.de
Kleiner Auszug:
"Rote Kennzeichen ausleihen?
Das Wichtigste direkt zu Beginn: Das widerrechtliche Verwenden der farbigen Autonummern sowie das Ausleihen von roten Kennzeichen, beispielsweise für den Privatgebrauch, ist illegal. Hier drohen nicht nur Strafen, sondern auch der Entzug der Kennzeichenerteilung.
Rote Kennzeichen, die auch Händlerkennzeichen oder Dauerkennzeichen genannt werden, sind ausschließlich für den gewerblichen Bereich vorgesehen. So erhalten nur ausgewählte Unternehmen bzw. bestimmte Berufsgruppen die Erlaubnis, die spezifischen Fahrzeugkennzeichen zu nutzen. Das sind beispielsweise:
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Prüfstellen (TÜV, Dekra etc.)
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Händler
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Werkstätten
Die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) regelt in § 16 „Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen“ die genauen Vorgaben rund um die farbigen Fahrzeugnummern. So können die Autonummern nicht ohne Weiteres für die Freizeit oder gar dauerhaft an einem Fahrzeug oder Oldtimer genutzt werden."
Leser fragen - Experten antworten: Rote Kennzeichen zur Kfz-Überführung ausleihen?
https://www.kues.de/newsdetail.aspx?ID=17525
Auszug Artikel:
"Wer trotzdem mit geliehenen roten Nummern fährt, bewegt sein Auto ohne Versicherungsschutz und macht sich damit strafbar! Versichert sind die roten Kennzeichen nämlich nur, wenn sie vom eingetragenen gewerblichen Nutzer zu Probe- oder Überführungsfahrten genutzt werden."